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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stefanie Balog Rueber e.U.

  

§ 1 Geltungsbereich

1.1.  Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Stefanie Balog Rueber e.U. und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit Auftragserteilung oder Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. 

1.2.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

1.3.  Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1. Alle Angebote von Stefanie Balog Rueber e.U. (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop, etc.) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Stefanie Balog Rueber e.U. zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde davon verständigt.

2.2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich über die Website www.green-city-vienna.com, per E-Mail oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

2.3. Stefanie Balog Rueber e.U.  behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern

 

§ 3 Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

 

§ 4 Konzept und Ideenschutz

4.1. Hat der potentielle Kunde bereits vorab eingeladen ein Konzept zu erstellen und kommt Stefanie Balog Rueber e.U. dem noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

4.2. Auch diesem Rechtsverhältnis liegen die AGB zu Grunde.

4.3. Konzepte, Pläne, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Präsentationen und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von Stefanie Balog Rueber e.U. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zuverfügungstellung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Der potentielle Kunde verpflichtet sich es zu unterlassen, die von Stefanie Balog Rueber e.U. präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

4.4 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. 

 

§ 5 Stornierungen und vorzeitige Auflösung

5.1. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.

5.2. Eine Stornierung kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Stornogebühr von 50% erfolgen. Bei Stornierungen, die später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 75 % verrechnet werden. Ab dem Veranstaltungstag wird der komplette Betrag fällig. Bereits getätigte Auslagen sind in jedem Fall vollständig zu ersetzen.

5.3. Stefanie Balog Rueber e.U. ist berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

5.3.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.

5.3.2. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. 

 

§ 6 Rücktrittsrecht im Fernabsatz

6.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können bei ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln binnen 14 Werktagen ab Bestelldatum, ohne Angabe von Gründen, jedoch nur vor Leistungsbeginn, zurücktreten. Sollte der Leistungsbeginn schon eingetreten sein, besteht kein Rücktrittsrecht mehr. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.

6.2. Bereits bezahlte Beträge werden im Falle des Rücktritts an den Verbraucher zurückerstattet.

6.3. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Veranstaltungen, die programmgemäß bereits innerhalb dieser Rücktrittsfrist stattfinden.

 

§ 7 Preise

7.1. Grundsätzlich gilt jener Preis als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Prospekten, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen von Stefanie Balog Rueber e.U. ergibt.

7.2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung).

7.3. Sofern die Leistung in Teilen erbracht wird ist Stefanie Balog Rueber e.U. berechtigt auch Teilabrechnungen vorzunehmen.

7.4. Für die innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Sie erhöhen und vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht.  

7.5.  Alle Leistungen die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle erwachsenden Barauslagen sind zu ersetzen. 

7.6. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung sobald diese erbracht wurde. Das Honorar ist mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Stefanie Balog Rueber e.U. Stefanie Balog Rueber e.U. ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.  

8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Bei Verbrauchergeschäften gilt der allgemeine gesetzliche Zinssatz von 4%. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs für entstehende Mahn- und Inkassospesen einen Pauschalbetrag von 20 EUR zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

 

§ 9 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

9.1. Stefanie Balog Rueber e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

9.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Stefanie Balog Rueber e.U. wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 

 

§ 10 Programmänderungen/Absagen/Mitwirkungspflichten

10.1. Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich Stefanie Balog Rueber e.U. organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort, Vortragenden, etc. sowie Veranstaltungsabsagen vor. Der Kunde wird davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

10.2. Der Kunde wird Stefanie Balog Rueber e.U.  zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

10.3. Sollten Veranstaltungen vor Ort aus besonderen Umständen, beispielsweise nach dem Epidemiegesetz oder Ähnlichem, nicht durchgeführt werden können, behält sich Stefanie Balog Rueber e.U. das Recht vor, betroffene Vorortveranstaltungen sofern möglich via Livestream oder Online Meeting, digital durchzuführen. 

10.4. Verzögern sich die Leistungen aus Gründen die nicht von Stefanie Balog Rueber e.U. zu vertreten sind, wie zb. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse wie schlechte Wetterbedingungen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 6 Monate andauern, sind der Kunde und Stefanie Balog Rueber e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

10.5. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Stefanie Balog Rueber e.U. sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

10.6. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits getätigten Anzahlungen.

 

§ 11 Gewährleistung

11.1. Stefanie Balog Rueber e.U. leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Stefanie Balog Rueber e.U. schuldet darüber hinaus keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Flächen oder für Erträge jeglicher Art. 

11.2. Allfällige Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

 

§ 12 Schadenersatz

12.1 Stefanie Balog Rueber e.U. haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Stefanie Balog Rueber e.U. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

12.2. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

12.3. Jegliche Haftung von Stefanie Balog Rueber e.U. für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Stefanie Balog Rueber e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 

12.5.  Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann keine Haftung von Green City Vienna e.U. Stefanie Balog Rueber übernommen werden.

 

§13 Kennzeichnung

13.1. Stefanie Balog Rueber e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Installationen und bei allen Werbemaßnahmen auf die eigene Firma und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen.

13.2. Bei Unternehmergeschäften ist Stefanie Balog Rueber e.U. vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internetseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 

 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

14.1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.

14.2.  Für Streitigkeiten ist das am Sitz von Stefanie Balog Rueber e.U.  zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

 

§15 Rechtsnachfolge

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierende Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs.1 UGB auf  Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht gemäß § 38 Abs. 2 UGB. 

 

§ 16 Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Unsere Datenschutzinformationen finden Sie unter www.green-city-vienna.com.

Wien, 28.01.2024

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